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AGB

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Sie sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Die Angebote sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so haftet der Auftraggeber für den entstandenen Schaden in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision, auch wenn er Bevollmächtigter ist.

Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich - spätestens innerhalb von 3 Tagen - mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt der Nachweis des Angebots und damit der Provisionsanspruch als anerkannt. Vorkenntnis eines durch uns angebotenen und vermittelten Objekts schließt die Schadensersatzpflicht des Angebotsempfängers nicht aus.

Sofern der Empfänger dieses Angebots mit der anderen Vertragsseite direkt in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen. Er ist verpflichtet, uns hiervon Mitteilung zu machen. Spätestens bei Abschluss des Vertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen.

Unsere Nachweis- und Vermittlungsprovision beträgt - sofern im Angebot keine andere Höhe festgelegt ist bei Mietverträgen für Wohnungen 2,38 Nettomonatsmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Bei Mietverträgen für Gewerberäume 3,57 Nettomonatsmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Bei Kaufverträgen beträgt sie 5,95% vom Kaufpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn für ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.

Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn

  1. der Vertrag zu anderen als den in unseren Angeboten angegebenen Bedingungen zustande kommt,
  2. für ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners ein Vertrag abgeschlossen wird,
  3. vertragliche Erweiterungen oder Ergänzungen, die in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem ersten Vertrag stehen, zustande kommen,
  4. aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung für das angebotene Objekt ein wie auch immer geartetes Besitzverhältnis oder eine aus sonstigen Rechtsgründen zu zahlende Vergütung vertraglich vereinbart wird.

Der Provisionsanspruch besteht auch bei dem Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung, des Erbbaurechts und der Erbpacht.

Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben beruhen auf uns erteilten Informationen, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir nicht haften. Wir bemühen uns, möglichst richtige und vollständige Angaben zu erhalten. Irrtümer, Auslassungen und Zwischenverkauf, -vermietung oder Verpachtung sind vorbehalten.

Tätigkeit jeweils auch für den anderen Vertragspartner ist gestattet.

Nebenabreden, mündliche oder telefonische Zusagen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Sollte eine vorstehende Bedingung ungültig sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bedingungen nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen der Zulässigkeit unser Geschäftssitz Taunusstein.